OLG Düsseldorf untersagt Tele2 irreführende WerbungIn einem Rechtsstreit um irreführende Werbung hat der Telekommunikationsanbieter Tele2 eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf untersagte dem Unternehmen eine Werbung mit dem Spruch "Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten". Nach Auffassung der Richter gewährt Tele2 den Kunden keine "echten Freiminuten", sondern lediglich eine Gutschrift von 4,18 Euro. Geklagt hatte die Deutsche Telekom (AZ: I- 20 U 77/08).
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