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Online-Durchsuchungen

Sa 17. Mai 2008, 13:55

Bundestrojaner darf nur per Internet eingeschleust werden

Sicherheitsbeamte dürfen zur Computer-Durchsuchung von Verdächtigen vorerst nicht heimlich in deren Privatwohnung eindringen. Programme zum Ausspähen von Daten, sogenannte Trojaner, sollen nur über das Internet eingeschleust werden können. Dies sieht der Kompromiss zwischen Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor.

Schäuble hatte zunächst dafür plädiert, Sicherheitsbeamten zur Installation von Trojanern auch den Zutritt zur betreffenden Wohnung zu erlauben. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar in einer Entscheidung für das Land Nordrhein-Westfalen Online-Durchsuchungen an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Das Gericht bestätigte insofern die Position von Justizministerin Zypries und der SPD.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bewertete den Kompromiss als „inkonsequent und unverständlich“. Er erschwere den Schutz vor Terroranschlägen, sagte GdP-Chef Konrad Freiberg. Der Vorsitzende des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft eco, Michael Rotert, sagte: „Die Online-Durchsuchung wird das Vertrauen der Computernutzer in die Sicherheit von Behörden-Portalen und Behörden-Software wie zum Beispiel dem Steuerprogramm Elster untergraben.“ Auch die Opposition aus Grünen, FDP und Linken kritisierte die Einigung als zu weitgehend.

Quelle: Computer Bild

Sa 17. Mai 2008, 13:55

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