Urlaub von kranken Arbeitnehmern verfällt nicht
Düsseldorf (dpa) - Der Urlaubsanspruch von krankgeschriebenen Arbeitnehmern verfällt nicht. Auf diese neue Arbeits-Rechtsprechung hat am Montag (2. Februar) das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hingewiesen (Az.: 12 Sa 486/06).
Danach hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass im Krankheitsfall der gesetzliche Urlaub nicht verfällt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann. Ist das Arbeitsverhältnis inzwischen beendet, kann sich der Betroffene die offenen Urlaubstage auszahlen lassen - selbst dann, wenn er für das gesamte Urlaubsjahr oder darüber hinaus krankgemeldet war.
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