Zitat:
BAHNFAHRER-RECHTE: Von Mai an sollen Bahnreisende bei Verspätung und Ausfall von Zügen einen einklagbaren Entschädigungsanspruch erhalten. Ab einer Stunde Verspätung soll ein Viertel des Fahrpreises erstattet werden, nach zwei Stunden die Hälfte.
Das ist mein kleiner Favorit